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Online ohne Job-Gefährdung

Veröffentlicht am 15.10.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Online ohne Job-Gefährdung

Das Internet ist keine rechtsfreie Zone, das sollte im Jahr 2018 jedem erwachsenen Menschen bewusst sein. Dennoch schadet es nicht, sich ein paar Gedanken über die absoluten No-Gos in den Social Media zu machen.

Es ist manchmal verlockend, via Facebook, Twitter oder WhatsApp-Story etwas Druck abzulassen, wenn es im beruflichen Alltag nicht so gut läuft. Aber selbst unter einem Twitter-Decknamen oder im meist eingeschränkten Kreis der WhatsApp-Freunde ist es nicht der Weisheit letzter Schluss, sich von seiner schlechtesten Seite zu zeigen.

Auf der einen Seite sollte einem bewusst sein, dass es in Zeiten von „Big Data“ und all den Informationen, die verschiedene Online-Dienstleister über ihre User gesammelt haben, nur all zu leicht ist, von einem anonymen Nutzerkonto auf eine real existierende Person zu schließen. Selbst wenn diese Rückschlüsse im Hintergrund passieren, ist das ein guter Grund, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Auf der anderen Seite darf damit gerechnet werden, dass die andauernde anonyme Abrechnung mit dem Chef oder den Mitarbeitenden kein einziges reales Problem lösen wird, sondern eher noch mehr Stress und Aggressionen generiert.

Persönlich heißt nicht zwingend privat
Vielmehr steigt mit jedem digitalen Wutanfall die Wahrscheinlichkeit, sich versehentlich selbst zu outen. Niemand ist schließlich vor Fehlern gefeit. Und wer schon einmal beruflich mit Social Media zu tun hatte, wird wissen, wie leicht man in Stresssituationen auch mal zwei oder mehrere Accounts durcheinanderbringt. Im besten Fall schreibt man dann das, was auf die Unternehmens-Facebookseite sollte, ins persönliche Profil – und nicht umgekehrt.

Aber auch im vermeintlich privaten Social Media-Umfeld ist man nicht davor gefeit, an die falschen Leute zu geraten. Der eine Kollege, den man im Smartphone-Adressbuch hat, ist vielleicht genau die Person, der man die Freigabe zum Betrachten der WhatsApp-Storys unlängst noch entziehen wollte. Und dann hat man’s doch vergessen. Sich in diesem Rahmen über das Team oder die Führungskräfte auszulassen, kann bei dem Mitarbeitenden dann wirklich ganz schlecht ankommen. Und wenn am nächsten Tag im Büro ein Screenshot die Runde macht, wird’s für den Urheber der Schmipftirade etwas ungemütlich. 

Wer im Internet Stellung bezieht, sollte in diesem Sinn darauf achten, kein gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten zu zeigen. Die geltende Gesetzeslage gibt natürlich am besten Orientierung darüber, was möglich ist und was nicht; die Kenntnis von Kants „Kategorischem Imperativ“ würde es aber in vielen Fällen auch schon tun. 

Krankenstand auf den Malediven?
Öffentliches Lästern über Dienstleistungen oder Produkte des Arbeitgebers in den Social Media verbietet eigentlich ebenfalls der Hausverstand. Genauso sollte man sich aber zurückhalten, was überschwängliche Lobeshymnen für die Produkte des Mitbewerbs betrifft.

Ein absolutes No-Go ist natürlich, aus dem vorgeblichen Krankenstand Urlaubsfotos von den Malediven – oder von jeglichem anderen Ort, der nicht den eigenen vier Wänden entspricht – zu posten. Wer so weit geht, legt es eventuell bewusst auf eine Entlassung an. Der damit entstehende Ärger ist es aber ganz sicher nicht wert, vor einem notwendigen Kündigungsgespräch zu kneifen.