Wer genug hat vom Angestelltendasein und beschließt, auf die Seite der Wirtschaftstreibenden und Dienstgeber zu wechseln, sollte diesen Schritt gut vorbereiten. Es bietet sich an, sich zuerst im Nebenerwerb zu beweisen.
Viele Dienstnehmer überlegen wohl irgendwann, wie das wohl wäre: seine eigene Chefin, sein eigener Chef zu sein. Bis zur Planung einer Selbständigkeit dringt nicht mehr als ein kleiner Teil davon vor, und die tatsächliche Umsetzung wagen schließlich nur einige. So liegt die Selbständigen-Quote in der Schweiz (ohne landwirtschaftliche Betriebe) seit Jahren bei etwa 12 Prozent. Das ist etwas weniger als der EU-Durchschnitt, aber doch deutlich mehr als in Österreich (9,2 Prozent), Deutschland (9,7 Prozent) oder Frankreich (10,2 Prozent).
Freiheit bringt Verantwortung
Wirklich attraktiv scheint die Selbständigkeit auf den ersten Blick ja auch nicht zu sein: Man ist für das Arbeitsaufkommen in jeder Hinsicht selbst verantwortlich, sei es die dauernde Auftragsakquise auf der einen und das Vorbeugen von anhaltender Überlastung auf der anderen Seite. Man trägt das volle Risiko, das ein unvorhersehbarer Ausfall von Arbeitskräften mit sich bringt - und gerade zu Beginn wird das v.a. die eigene Arbeitsleistung sein. Rücklagen sind schwieriger zu bilden, als man es aus einem Angestellten-Dienstverhältnis gewohnt ist, und entsprechend ist die persönliche Zukunft zumindest phasenweise weniger gut abgesichert.
Die Wirtschaft in Schwung halten
Dem gegenüber steht die Möglichkeit, in vielerlei Hinsicht selbst darüber zu entscheiden, was man tun, welche Aufträge man übernehmen will. Und vor allem auch, wie man die Arbeit angeht. Nicht zuletzt sind es diese Menschen - die Gründerinnen und Gründer eines Unternehmens -, die es in der Hand haben, zusätzliche, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um gemeinsam mit den Mitarbeitenden die Wirtschaft in Schwung zu halten.
Wer eine Geschäftsidee hat und auf Nummer Sicher gehen will, macht die ersten Gehversuche idealer Weise neben einem Angestelltenverhältnis. Keinesfalls sollte man sich dabei in Konkurrenz zum Dienstgeber stellen, also etwa als angestellter Programmierer für Buchhaltungs-Softwares eigenständig eine Applikation für Steuerberater auf den Markt bringen. Das könnte rasch zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber führen, schlechtestenfalls ergreift dieser rechtliche Schritte.
Aber auch, wenn Sie als gelernter Programmierer zum Beispiel die Selbständigkeit im Bereich der Gartenpflege anstreben: Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten und holen sich das Einverständnis dafür. Dabei sollte bereits eine Argumentation vorliegen um zu vermitteln, dass diese Nebentätigkeit sich nicht negativ auf die Leistungen in der Anstellung auswirkt. Vielleicht ist in diesem Fall auch eine Stundenreduktion möglich.
Steuern und Abgaben klären
Unbedingt abzuklären ist schon frühzeitig, ob durch die nebenberufliche Selbständigkeit eine Steuerpflicht entsteht. Dasselbe gilt für die Sozialversicherung. Ab einem gewissen Umsatzvolumen ist zudem eine Mehrwertsteuer abzuführen. Diese Fragen sind am einfachsten mit einer kompetenten Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater abzuklären. Womit auch schon die ersten, für die Selbständigkeit relevanten Ausgaben entstehen.
Wichtig ist außerdem zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten oder Berufe reglementiert sind. Das heißt, dass für deren Ausübung eine Bewilligung oder gar eine besondere Qualifikation nötig ist. Wenn Sie schließlich etwas Erfahrung gesammelt haben und einschätzen können, dass Ihre Business-Idee grundsätzlich tragfähig ist, sollte dem Erfolg als Vollerwerbs-Selbständiger nichts mehr im Wege stehen.