Arbeiten im Home-Office - was Sie beachten sollten
Die aktuelle Corona-Krise hat dazu geführt, dass ein Grossteil der Beschäftigten in den heimischen vier Wänden arbeiten. Mehr als 30 % sind es aktuellen Umfragen zufolge. Doch welche Kosten bringt das mit sich und wer kommt dafür auf?
Wer für die Ausstattung im Home-Office zu sorgen hat
Die Grundausstattung für das Home-Office ist nicht in jedem Haushalt bereits vorhanden. Auch wenn die meisten Menschen über einen Computer und eine schnelle Internetverbindung verfügen, reicht das nicht immer aus. Der Arbeitgeber steht hier deshalb in der Pflicht, die benötigten Materialien zur Verfügung zu stellen. Welche Ausstattung im Einzelfall von Nöten ist, hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Sowohl die Anforderungen an die Hardware als auch spezielle Programme unterscheiden sich je nach Job und Aufgabenbereich. Die Befürchtung mancher Beschäftigten, sie müssten selbst für ihre Büroausstattung sorgen, ist in jedem Fall unbegründet.
Wie werden Spesen und sonstige Unkosten finanziert?
Unter Umständen stellt sich die Frage, wer die anfallenden Zusatzkosten und Spesen übernimmt, wenn die Mitarbeiter eines Betriebes von zu Hause aus ihrer Arbeit nachgehen. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine freiwillige Massnahme handelt. In Zeiten von Corona ist das Arbeiten im Home-Office jedoch angeordnet. Entstehen dem Angestellten also zusätzliche Kosten, muss der Arbeitgeber diese tragen bzw. für einen angemessenen Ausgleich sorgen. Für sämtliche Materialkosten und die Nutzung eigener Geräte haben Sie deshalb Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung durch Ihren Arbeitgeber. Ein zwangsläufig höherer Energieverbrauch, Gebühren für die Nutzung des Telefons und andere für die Arbeit notwendigen Spesen können Sie ebenfalls geltend machen.
Was ist im Notfall zu tun?
Beim Arbeiten zu Hause kann es passieren, dass eines der Arbeitsgeräte plötzlich seinen Dienst versagt. Geht etwa der Laptop kaputt oder gibt der betrieblich erforderliche Drucker den Geist auf, muss Ersatz her - und das so schnell wie möglich. Solche unvermeidbaren Risiken sind ebenfalls das Problem Ihres Chefs. Auch ein Ausfall der Kommunikationseinrichtung führt oft zu einer Unterbrechung des Arbeitsablaufes. In bestimmten Fällen ist dies mit erheblichen Verlusten für das Unternehmen verbunden. Sofern der Arbeitnehmer den Notfall nicht nachweislich schuldhaft verursacht hat, haftet bei allen Störfällen der Arbeitgeber. Kann der oder die Beschäftigte aufgrund eines technischen Problems nicht weiter arbeiten, entbindet dies den Betrieb nicht von der Pflicht zur Lohnzahlung.
Wann haften die Mitarbeiter?
Anders stellt es sich dar, wenn ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber mit Absicht schadet oder fahrlässig handelt. Jedoch muss dies dem Angestellten auch nachgewiesen werden können. Unter Umständen haften Arbeitnehmer also, wenn z. B. der Computer oder sensible Firmendaten beschädigt werden oder gar verschwinden.