Jobsharing kennzeichnet flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen sich Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kann dies eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen.
Jobsharing kennzeichnet flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen sich Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kann dies eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten des Jobsharings es gibt und wie Sie und das Unternehmen, das dies anbietet, davon nachhaltig profitieren können.
Wie kann Job Sharing in einem Unternehmen verwirklicht werden?
Die Art und Weise, auf die Jobsharing in einem Unternehmen umgesetzt werden kann, ist flexibel, was ein Vorteil der variantenreichen Arbeitsplatzgestaltung ist. So kann eine Vollzeitstelle in unterschiedlichen Prozentsätzen auf in der Regel zwei Arbeitskräfte aufgeteilt werden. Die klassische 50:50-Lösung ist also nicht immer gegeben. Auch 70:30 und 60:40 sind durchaus in der betrieblichen Praxis gängig und werden mit nachhaltigem Erfolg verwirklicht. Auch hinsichtlich der Arbeitszeit sind Jobsharingmodelle eine überaus flexible Angelegenheit. So kann vor- und nachmittags gearbeitet werden, aber auch an Wochentagen ein Arbeitsplatz jeweils für einen der beiden Arbeitnehmer reserviert sein. Ein Präsenztag, an dem sich beide Arbeitnehmer im Unternehmen aufhalten, ist sinnvoll, da hier gemeinsame Besprechungen abgehalten und auch Übergaben, beispielsweise vor einem Urlaub, mit hoher Effizienz vorgenommen werden können.
Der Unterschied zur Teilzeit
Dass Jobsharing und Teilzeitarbeit ein- und dasselbe wären, hört man wieder. Es ist jedoch eine irrige Annahme. Ein Beispiel kann dies am besten verdeutlichen. Eine Teilzeitstelle kann durchaus ein abgegrenzter, eigenständiger Job sein. Ein Beispiel hierfür ist die Buchhaltung in einem kleinen Betrieb der Baubranche, die für einen Vollzeitarbeitsplatz nicht genügend Arbeitsvolumen aufweist. Auch kann es sein, dass in einem Call Center jede Menge Teilzeitstellen für Mütter angeboten werden, die nur halbtags arbeiten können und wollen. Jeder Arbeitsplatz ist für sich jedoch vollständig und ganz, wird also mit niemandem geteilt.
Das Jobsharing ist dagegen das Teilen eines Arbeitsplatzes im wahrsten Sinne des Wortes. Es handelt sich um einen Arbeitsplatz, den sich zwei dafür qualifizierte Arbeitskräfte teilen. Sie beide tragen die Verantwortung für diesen Arbeitsplatz und die dort vertraglich auszuführenden Tätigkeiten.
Die Vorteile von Jobsharing im kompakten Überblick
Jobsharing hat sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Vorteile. Für Arbeitnehmer wird der Wunsch nach einer Tätigkeit in Teilzeit erfüllt, um familiären Verpflichtungen nachzukommen oder einfach nur die Stundenzahl des geteilten Jobs zu arbeiten und Freizeit plus zu genießen. Auch für ältere Arbeitnehmer oder die Rückkehr nach Krankheit kann Jobsharing ideal sein. Auch eignet es sich vorzüglich, wenn ein Mitarbeiter eingearbeitet werden soll, weil der Vorgänger vielleicht plant, bald sein Rentnerdasein zu genießen.
Hier ist bereits eine Schnittstelle zu den Vorteilen für das Unternehmen. Auch in Urlaubs- und Krankheitsphasen ist Jobsharing lohnenswert, da es einen Arbeitnehmer gibt, der den Arbeitsplatz ohne grosse Einarbeitung in Vollzeit übernehmen kann, bis der Kollege wieder zurück ist. Ausserdem haben Arbeitskräfte oft unterschiedliche Herangehensweisen an Arbeiten. Wenn diese Kreativität im Unternehmen erlaubt ist, profitiert es vom Jobsharing wirklich doppelt.