Erste Berufserfahrung - oft Voraussetzung in der Bewerbungsmappe
Veröffentlicht am 07.10.2021
Junge Jobsuchende haben nicht selten ein Problem: Sie möchten sich nach der Schule oder Universität um den ersten Job bewerben, aber im Profil dafür haben die Personaler Berufserfahrung verlangt. Was tun? Dieser Ratgeber gibt einen kompakten Überblick.
Nicht die Motivation verderben lassen
Endlich das Abschlusszeugnis in den Händen! Viele Absolventen freuen sich jedes Jahr auf den ersten Job, vor dem als Hürde nur noch ein kleines Hindernis steht: die Bewerbung. Doch die hat es in sich. Denn wenn erste Berufserfahrung verlangt ist, kann die in aller Regel nicht geboten werden. Doch wie soll man diese nachweisen, wenn man nie die Chance für den ersten Job erhält? Es ist zum Haare raufen! Deshalb ein Tipp gleich zu Beginn dieses kleinen Ratgebers: Lasen Sie sich nicht entmutigen und nehmen Sie diese Schwierigkeit als das, was es ist: eine Einstiegshürde, die Sie mit einigen Tipps und Tricks meistern.
Erste Berufserfahrung und erste Berufserfahrung - was genau ist der Unterschied?
Diese Unterscheidung ist wirklich wichtig. Denn die Formulierungen des Jobprofils sprechen von unterschiedlichen Voraussetzungen. Erste Berufserfahrung meint, dass Sie überhaupt schon einmal gearbeitet und Praxisluft geschnuppert haben. Welche Art von Job das war, ist zweitrangig. Man möchte mit einer solchen Formulierung sicherstellen, dass ein Bewerber um einen Job grundsätzlich weiß, was es bedeutet zu arbeiten. Denn für viele junge Leute ist der Sprung von der Schule ins Berufsleben eine gewaltige Umstellung - und viele Unternehmen schätzen bei der Jobbesetzung solche Kandidaten, die diesen Sprung bereits hinter sich haben.
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet mehr als irgendeine Berufserfahrung. Es heisst, dass die Berufserfahrung zu dem Job passen soll, um den man sich bewirbt. Wer also plant, sich als Webdesigner zu bewerben, sollten vielleicht zumindest ein Praktikum in diesem Bereich, besser noch einen ähnlichen Job nachweisen können. Der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung ist also um einiges enger gefasst als der der ersten Berufserfahrung.
Stellenausschreibung genau lesen
Die unterschiedlichen Aussagen rund um erste und einschlägige Berufserfahrung demonstriert eines deutlich: Es ist wichtig, Jobtexte genau zu studieren. Das gilt auch für einen weiteren Passus. Es macht einen Unterschied, ob geschrieben wird, "wir wünschen uns erste Berufserfahrung" oder ob da steht: "Wir setzen erste Berufserfahrung voraus". Das erste ist eine Formulierung, bei der auch gute Bewerber ohne erste Berufserfahrung durchaus die Möglichkeit haben, den begehrten Job zu ergattern, während es bei der anderen Formulierung eher ein fest definiertes Ausschlusskriterium für alle ohne erste Berufserfahrung ist.
Keine erste Berufserfahrung - was nun?
Es gibt keine Grund zu verzagen, wenn Sie die erste Berufserfahrung im klassischen Sinne noch nicht vorweisen können. Es gibt eine ganze Reihe von Optionen, mit denen Sie einen solchen Makel wettmachen können. Der Klassiker ist in diesem Kontext das Praktikum. Es hat in der Regel natürlich nicht die anspruchsvollen Aufgaben und die gute Bezahlung des normalen Jobs, aber es ist ein wertvolles Mittel, um den Personalverantwortlichen die erste Berufserfahrung nachzuweisen. Wer clever ist, passt sein Praktikum den späteren Wunschjobs an und kann so gleich einschlägige erste Berufserfahrung bieten.
Eine weitere Option ist es, schon während des Studiums als Werkstudent tätig zu sein. Davon profitieren Sie gleich doppelt: Zum einen sammeln Sie wertvolle Verknüpfungen von Theorie und Praxis, zum anderen sind Sie mit solcher erster Berufserfahrung vielleicht schon der ideale Kandidat für einen bestimmten Job. Wenn diese Alternative für Sie nicht möglich ist, können Sie auch freiberuflich jobben und so erste Berufserfahrung sammeln. Auch hier gilt: Es macht Sinn, dies gleich mit einschlägiger Berufserfahrung zu verbinden. Übrigens: Die meisten Personalverantwortlichen werten die klassische Lehre und das Duale Studium als erste Berufserfahrung. Es handelt sich zwar um Ausbildungen, aber der hohe Praxisbezug ist vorhanden.
Das Motiv der Personaler
Es gibt zwei Gründe, warum die Personalverantwortlichen in den Jobbeschreibungen die erste Berufserfahrung anführen. Zum einen - wie oben genannt - sollen Bewerber keine Theoretiker, sondern auch praxiserprobt sein. Zum anderen schätzen sie Kandidaten, die nach eher kurzer Einarbeitungszeit eigenständig Aufgaben im Betrieb übernehmen können. Ein Tipp für die erfolgreiche Bewerbung: Schildern Sie im Anschreiben, welche erste Berufserfahrung Sie nachweisen und welche Verbindung zu dem Job besteht, für den Sie sich aktuell bewerben.