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Bewerbung zurückziehen - Gründe und Vorgehensweise

Veröffentlicht am 26.11.2020
Bewerbung zurückziehen - Gründe und Vorgehensweise
Es ist eine übliche Vorgehensweise, sich auf mehrere Stellenausschreibungen oder auch initiativ zu bewerben. So kann es passieren, dass Sie zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen werden und am Ende die Wahl zwischen mindestens zwei Stellen haben. Das ist einer der Gründe, eine Bewerbung zurückzuziehen. Welche es noch gibt und wie Sie dabei vorgehen - wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Bewerbung zurückziehen: Die verschiedenen Gründe 
Es gibt verschiedene Anlässe und Gründe, eine Bewerbung zurückzuziehen: 
 
1. Private Gründe: Manchmal sind es private Gründe, die Bewerber veranlassen, eine Bewerbung zurückzuziehen. Ein Todesfall, eine Krankheit, ein plötzlicher Umzug oder eine Schwangerschaft sind mögliche private Gründe für das Zurückziehen einer Bewerbung. 
 
2. Der zweite Blick auf das Anforderungsprofil: Vielleicht fällt Ihnen erst nach dem Absenden der Bewerbungsunterlagen auf, dass das Anforderungsprofil doch nicht mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt. Oder es kommen in einem Vorstellungsgespräch weitere Aufgaben auf den Tisch, von denen Sie bislang nichts wussten und die Sie nicht übernehmen möchten. Platzt die Seifenblase vom vermeintlichen Traumjob, ist es durchaus legitim, wenn Sie die Reissleine ziehen und Ihre Bewerbung zurückziehen. 
 
3. Gehalt: Das Gehalt spielt bei der Jobsuche eine massgebliche Rolle. Vielleicht haben Sie sich auf ein Jobangebot beworben, obwohl Sie das Gehalt als zu gering ansehen. Sie haben jedoch die Hoffnung, im Vorstellungsgespräch das Gehalt nachverhandeln zu können. Doch diese Hoffnung hat sich zwischenzeitlich zerschlagen. Ein zu geringes Gehalt ist ein triftiger Grund, um eine Bewerbung zurückzuziehen und diesen Grund auch gegenüber dem Unternehmen zu benennen. Umgekehrt sollte eine Absage aus finanziellen Gründen für das jeweilige Unternehmen ein Ansporn sein, das Gehalt noch einmal zu überdenken. Schliesslich ist auch die Qualität der Bewerber davon abhängig. 
 
4. Mehrere Jobangebote: Sofern Sie mehrere Bewerbungen verschickt haben, ist es legitim, dass Sie sich das beste Jobangebot herauspicken. Durch unterschiedlich lange Bewerbungsprozesse kann es passieren, dass sich Einladungen zu Vorstellungsgesprächen überschneiden. Sofern Sie ein weiteres und besseres Jobangebot auf dem Tisch haben, das Sie nun annehmen, ist das ein triftiger Grund für eine Absage, den Sie gegenüber dem Unternehmen offen kommunizieren sollten. 
 
5. Abkehr während oder nach dem Vorstellungsgespräch: Sie haben bereits die erste Hürde des Bewerbungsprozesses erfolgreich überwunden und sind zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Doch Sie fühlen sich während des Bewerbungsgespräches unwohl. Das Gespräch mit dem Personaler und gegebenenfalls mit dem Vorgesetzten gefällt Ihnen ebenso wenig wie das Unternehmen selbst. Das ist eine Erkenntnis, die Sie ernst nehmen sollten und die ein Grund ist, die Bewerbung zurückzuziehen. 
 
6. Neue Erkenntnisse: Möglicherweise haben Sie nach dem Absenden Ihrer Bewerbung oder nach dem Vorstellungsgespräch neue Erkenntnisse über das Unternehmen gewonnen, sei es durch Mundpropaganda oder durch das Internet. Auf jeden Fall lassen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber ziemlich unvorteilhaft aussehen, sodass Sie sich dazu entschliessen, von einer Anstellung Abstand zu nehmen. 
 
Bewerbung zurückziehen: Online, per E-Mail oder telefonisch? 
Um Ihre Bewerbung zurückzuziehen, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung:  
  • Online Absage: Es sind insbesondere grosse Unternehmen, die die Möglichkeit bieten, eine Bewerbung online zu stornieren, sofern die Bewerbung über die Website des Unternehmens oder über ein Online-Bewerberportal erfolgt ist. Dann reicht regelmässig ein Mausklick aus, um die Bewerbung zurückzuziehen. Manchmal muss auch das Bewerberprofil zusätzlich gelöscht werden. 
  • Absage per E-Mail: Eine weitere Möglichkeit ist, die Absage per E-Mail an den für den Bewerbungsprozess zuständigen Ansprechpartner zu schicken. Das können ein Personaler oder der spätere Vorgesetzte sein. Wichtig ist, dass Sie im Betreff das Stellenangebot beziehungsweise die Ausschreibungsnummer nennen. 
  • Telefonische Absage: Wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, können Sie einen Job auch telefonisch absagen. Das ist zweifelsohne der Weg, der mit wenig Aufwand und schnell zu dem gewünschten Ergebnis führt. Wichtig bei einer telefonischen Absage ist, dass Sie sich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Den Grund müssen Sie nicht benennen. Sie sollten jedoch damit rechnen, dass danach gefragt wird und eine passende Antwort parat haben. 
 Natürlich können Sie Ihre Absage auch per Post verschicken. Eine schriftliche Absage hinterlässt insoweit einen guten Eindruck, weil Sie sich die Zeit dafür nehmen. Damit beweisen Sie gutes Benehmen und Stil, was im jeweiligen Unternehmen sicher gut ankommt. Wie Sie sich letztlich entscheiden, hängt vom Grund der Absage und von Ihrem persönlichen Empfinden ab.