«Die Siedlung hat die Form eines Haufendorfes und ruht in Nestlage inmitten seiner fruchtbaren Äcker und Matten. Scheinbar planlos liegen die Häuser in unregelmässiger, haufenartiger Anordnung nebeneinander.» Diese Beurteilung des «schönsten Dorfes im Leimental» mag bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts zutreffend gewesen sein, als Therwil noch rund 1'500 Einwohnerinnen und Einwohner zählte.Inzwischen ist das Dorf «im Herzen des Leimentals» zu einer Agglomerationsgemeinde mit einer Bevölkerungszahl von über 10'000 angewachsen. Therwil hat sich sternenförmig in alle Himmelsrichtungen weiterentwickelt, hat aber den Charakter einer typischen Wohngemeinde mit verhältnismässig wenig Gewerbe und Industrie behalten. Die intakte Landschaft rund um das Dorf bietet einen attraktiven Erholungsraum. Vom gesamten Gemeindebann von 766 ha beansprucht das eigentliche Siedlungsgebiet nur 24%; weitere 26% sind Waldfläche, während die restlichen 50% der landwirtschaftlichen Nutzung dienen resp. als Erholungs- und Naturschutzzonen ausgeschieden sind. Eine moderne Infrastruktur mit attraktiven Schulen, grosszügigen Sportanlagen, zahlreichen Kinderspielplätzen und günstigen Verkehrsverbindungen sowie ein aktives Dorfleben (Sport, Kultur, Gewerbe) und etliches Mehr machen Therwil zu einem beliebten Wohnort.
«Die Siedlung hat die Form eines Haufendorfes und ruht in Nestlage inmitten seiner fruchtbaren Äcker und Matten. Scheinbar planlos liegen die Häuser in unregelmässiger, haufenartiger Anordnung nebeneinander.» Diese Beurteilung des «schönsten Dorfes im Leimental» mag bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts zutreffend gewesen sein, als Therwil noch rund 1'500 Einwohnerinnen und Einwohner zählte.Inzwischen ist das Dorf «im Herzen des Leimentals» zu einer Agglomerationsgemeinde mit einer Bevölkerungszahl von über 10'000 angewachsen. Therwil hat sich sternenförmig in alle Himmelsrichtungen weiterentwickelt, hat aber den Charakter einer typischen Wohngemeinde mit verhältnismässig wenig Gewerbe und Industrie behalten. Die intakte Landschaft rund um das Dorf bietet einen attraktiven Erholungsraum. Vom gesamten Gemeindebann von 766 ha beansprucht das eigentliche Siedlungsgebiet nur 24%; weitere 26% sind Waldfläche, während die restlichen 50% der landwirtschaftlichen Nutzung dienen resp. als Erholungs- und Naturschutzzonen ausgeschieden sind. Eine moderne Infrastruktur mit attraktiven Schulen, grosszügigen Sportanlagen, zahlreichen Kinderspielplätzen und günstigen Verkehrsverbindungen sowie ein aktives Dorfleben (Sport, Kultur, Gewerbe) und etliches Mehr machen Therwil zu einem beliebten Wohnort.
PFLICHTENHEFT DER FINANZKOMMISSION Fassung vom 12. März 2012 1. Zweck Die Finanzkommission berät und unterstützt den Gemeinderat in allen finanzpolitischen Fragen. 2. Zusammensetzung Die Kommission besteht aus 7 - 9 Mitgliedern. Ihr gehören an:
Zuständige Gemeinderätin oder zuständiger Gemeinderat
1 Vertreter/in der Gemeindekommission
1 Vertreter/in der Rechnungsprüfungskommission
Gemeindeverwalter/in
Abteilungsleiter/in Rechnungswesen
1 - 3 vom Gemeinderat vorgeschlagene Fachleute (Finanzexperte, -berater, Treuhänder,
Unternehmer etc.) - 1 - 2 an der Thematik interessierte Personen aus der Bevölkerung mit Erfahrung im Finanzwesen 3. Wahl / Amtsdauer / Konstituierung Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Gemeinderates. Die Kommission wird alle vier Jahre im Anschluss an die Erneuerungswahlen durch die Wahlkommission gewählt. Das zuständige Gemeinderatsmitglied übernimmt das Präsidium. Ein Mitglied der Kommission ist als Protokollführer/in zu bestimmen. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst. Bei Bedarf können projektbezogene Ausschüsse gebildet werden. 1 | 3 4. Aufgaben In den Aufgabenbereich der Kommission fallen insbesondere:
Jährliche Erstellung eines fünfjährigen Finanzplans der Einwohnergemeinde
Schriftliche Berichterstattung zum Finanzplan zuhanden der Gemeindeversammlung
Analyse und Kommentar zu Budget und Jahresrechnung
Erarbeitung von finanzpolitischen und/oder infrastrukturellen Annahmen resp. Prioritäten
Achtung auf die Erhaltung eines gesunden Ausgaben-/Einnahmen-Verhältnisses Der Gemeinderat kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen. 5.
Handlungsgrundlagen Die Mitglieder der Kommission handeln auf der Basis der kommunalen und kantonalen Gesetze, Reglemente und Verordnungen sowie der Bundesvorschriften. 6. Kompetenzen Der Kommission steht ein Antragsrecht zu Handen des Gemeinderates zu. Die Kommission kann keine finanziellen Verpflichtungen eingehen oder Absprachen mit finanziellen Folgen treffen. Zur Beratung spezieller Themen kann die Kommission weitere Fachpersonen einladen. 7. Amtsgeheimnis Die Kommissionsmitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis, der Schweigepflicht sowie der Ausstandspflicht gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. 8. Informationsaustausch Die Kommission informiert den Gemeinderat über den Stand der Arbeiten. Diese Information erfolgt durch die zuständige Gemeinderätin oder den zuständigen Gemeinderat sowie durch das für jede Sitzung zu erstellende Protokoll. Anträge an den Gemeinderat sind via Sitzungsprotokoll zu stellen. Der/die Kommissionspräsident/in wird über Beschlüsse des Gemeinderates mittels Protokollauszug informiert. 2 | 3 9. Entschädigung Die Mitglieder der Kommission erhalten eine Entschädigung gemäss "Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Therwil". 10. Anpassung / Inkraftsetzung Dieses Pflichtenheft kann durch den Gemeinderat laufend ergänzt und neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dieses Pflichtenheft ist vom Gemeinderat am 12. März 2012 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Gemeinde Therwil Im Namen des Gemeinderates Reto Wolf Theo Kim Gemeindepräsident Gemeindeverwalter 3 | 3