Jurist Aufsicht über die Selbstregulierungs- und Aufsichtsorganisationen (m/w/d) für Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Bern - myjob.ch
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Position

      26.10.2024

      Jurist Aufsicht über die Selbstregulierungs- und Aufsichtsorganisationen (m/w/d)

      • Bern
      • Festanstellung 100%

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      Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

      Die FINMA als unabhängige Aufsichtsbehörde Als unabhängige Behörde über den schweizerischen Finanzmarkt hat die FINMA hoheitliche Befugnisse über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen, deren Vermögensverwalter und Fondsleitungen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler. Die FINMA setzt sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. Die FINMA hat ihre Arbeit am 1. Januar 2009 aufgenommen. Dazu gewährte ihr das Parlament eine grössere Unabhängigkeit als ihren drei Vorgängerbehörden. Um die hoheitliche Funktion der Aufsicht über die Schweizer Finanzbranche wahrnehmen zu können, ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Institutionelle Unabhängigkeit Um die institutionelle Unabhängigkeit zu sichern, hat der Gesetzgeber die FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die Autonomie verpflichtet im Gegenzug zu einer guten Unternehmensführung mit den nötigen «Checks and Balances». Eine funktionierende Corporate Governance ist mitentscheidend für die Glaubwürdigkeit der unabhängigen Aufsicht. Funktionelle Unabhängigkeit Die funktionelle Unabhängigkeit von den politischen Behörden verhindert, dass Parlament oder Regierung der FINMA Weisungen zu ihrer Aufsichtstätigkeit erteilen. Auch wenn die FINMA als unabhängige Behörde handelt, so ist sie doch in das staatspolitische Gefüge der Schweiz mit seinen Ausgleichs- und Kontrollmechanismen eingebunden. Die FINMA untersteht insbesondere der parlamentarischen Oberaufsicht und hat den Aufsichtskommissionen des Parlaments Rede und Antwort zu stehen. Finanzielle Unabhängigkeit Die FINMA wird nicht über Steuergelder finanziert, sondern über Aufsichtsabgaben und Gebühren. Die FINMA erhebt Gebühren für Aufsichtsverfahren und für Dienstleistungen. Zudem erhebt sie von den Beaufsichtigten pro Aufsichtsbereich jährlich eine Aufsichtsabgabe für die Kosten der FINMA, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind. Die Rechnung der FINMA wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle revidiert. Mandat und Aufgaben Die FINMA hat den gesetzlichen Auftrag, Finanzmarktkunden namentlich Gläubiger, Anleger und Versicherte sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Davon abgeleitet sind die Aufsichtsaufgaben der FINMA: die Bewilligung, die Überwachung und, wo notwendig, die Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Daneben kann die FINMA auf untergeordneter Stufe auch regulieren. In ihrer Aufsichtstätigkeit verfolgt die FINMA einen konsequent risikoorientierten Ansatz und achtet auf Kontinuität und Berechenbarkeit. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz. Strategie und Organisation Aus den gesetzlich definierten Aufgaben und Zielen leitet der Verwaltungsrat der FINMA die strategischen Ziele ab, die der Verwaltungsrat der FINMA alle vier Jahre dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Zur Erreichung der strategischen Ziele verfügt die FINMA über eine zweckmässige Organisation mit einer klaren Trennung zwischen strategischer Führung durch den Verwaltungsrat und operativer Führung durch die Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat legt unter anderem die strategische Stossrichtung fest, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite und überwacht die Geschäftsleitung. Sieben Geschäftsbereiche sorgen dafür, dass die FINMA ihren Auftrag effizient erfüllt und die finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll und wirksam einsetzt. Einsatz von Dritten Für die Erreichung ihrer Ziele delegiert die FINMA einen Teil der Aufsichtsarbeit an private Prüfgesellschaften und setzt auch Beauftragte ein, die fallweise zum Einsatz kommen. Zusammenarbeit im In- und Ausland Schliesslich pflegt die FINMA die nationale Zusammenarbeit und vertritt die Schweiz, ihren prinzipienbasierten Regulierungsansatz und ihre Finanzbranche auf dem internationalen Parkett in den zuständigen Fachgremien. Sie leistet auch Amtshilfe.
      Die FINMA als unabhängige Aufsichtsbehörde Als unabhängige Behörde über den schweizerischen Finanzmarkt hat die FINMA hoheitliche Befugnisse über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen, deren Vermögensverwalter und Fondsleitungen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler. Die FINMA setzt sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. Die FINMA hat ihre Arbeit am 1. Januar 2009 aufgenommen. Dazu gewährte ihr das Parlament eine grössere Unabhängigkeit als ihren drei Vorgängerbehörden. Um die hoheitliche Funktion der Aufsicht über die Schweizer Finanzbranche wahrnehmen zu können, ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Institutionelle Unabhängigkeit Um die institutionelle Unabhängigkeit zu sichern, hat der Gesetzgeber die FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die Autonomie verpflichtet im Gegenzug zu einer guten Unternehmensführung mit den nötigen «Checks and Balances». Eine funktionierende Corporate Governance ist mitentscheidend für die Glaubwürdigkeit der unabhängigen Aufsicht. Funktionelle Unabhängigkeit Die funktionelle Unabhängigkeit von den politischen Behörden verhindert, dass Parlament oder Regierung der FINMA Weisungen zu ihrer Aufsichtstätigkeit erteilen. Auch wenn die FINMA als unabhängige Behörde handelt, so ist sie doch in das staatspolitische Gefüge der Schweiz mit seinen Ausgleichs- und Kontrollmechanismen eingebunden. Die FINMA untersteht insbesondere der parlamentarischen Oberaufsicht und hat den Aufsichtskommissionen des Parlaments Rede und Antwort zu stehen. Finanzielle Unabhängigkeit Die FINMA wird nicht über Steuergelder finanziert, sondern über Aufsichtsabgaben und Gebühren. Die FINMA erhebt Gebühren für Aufsichtsverfahren und für Dienstleistungen. Zudem erhebt sie von den Beaufsichtigten pro Aufsichtsbereich jährlich eine Aufsichtsabgabe für die Kosten der FINMA, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind. Die Rechnung der FINMA wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle revidiert. Mandat und Aufgaben Die FINMA hat den gesetzlichen Auftrag, Finanzmarktkunden namentlich Gläubiger, Anleger und Versicherte sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Davon abgeleitet sind die Aufsichtsaufgaben der FINMA: die Bewilligung, die Überwachung und, wo notwendig, die Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Daneben kann die FINMA auf untergeordneter Stufe auch regulieren. In ihrer Aufsichtstätigkeit verfolgt die FINMA einen konsequent risikoorientierten Ansatz und achtet auf Kontinuität und Berechenbarkeit. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz. Strategie und Organisation Aus den gesetzlich definierten Aufgaben und Zielen leitet der Verwaltungsrat der FINMA die strategischen Ziele ab, die der Verwaltungsrat der FINMA alle vier Jahre dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Zur Erreichung der strategischen Ziele verfügt die FINMA über eine zweckmässige Organisation mit einer klaren Trennung zwischen strategischer Führung durch den Verwaltungsrat und operativer Führung durch die Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat legt unter anderem die strategische Stossrichtung fest, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite und überwacht die Geschäftsleitung. Sieben Geschäftsbereiche sorgen dafür, dass die FINMA ihren Auftrag effizient erfüllt und die finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll und wirksam einsetzt. Einsatz von Dritten Für die Erreichung ihrer Ziele delegiert die FINMA einen Teil der Aufsichtsarbeit an private Prüfgesellschaften und setzt auch Beauftragte ein, die fallweise zum Einsatz kommen. Zusammenarbeit im In- und Ausland Schliesslich pflegt die FINMA die nationale Zusammenarbeit und vertritt die Schweiz, ihren prinzipienbasierten Regulierungsansatz und ihre Finanzbranche auf dem internationalen Parkett in den zuständigen Fachgremien. Sie leistet auch Amtshilfe.
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